Ist das Rad weg, sollte der Diebstahl bei der Polizei gemeldet werden. Gleichzeitig informieren Sie Ihren Makler. Diese Information helfen dabei:
Einen Fahrraddiebstahl muss man zunächst der Polizei melden. Gleichzeitig informieren Sie bei bestehendem Schutz umgehend Ihren Makler. Fotos tragen zum Nachweis des Diebstahls bei und nützen dem Schadenprotokoll für den Versicherer. Es ist wichtig, die Rechnung des Fahrrads aufzubewahren und die Rahmennummer an die Polizei weiterzugeben um das Fahrrad möglichst wiederzufinden.
Taucht das Fahrrad tatsächlich wieder auf, sollte man unverzüglich den Versicherer informieren. Hat man bereits eine Entschädigung erhalten, kann man innerhalb von zwei Wochen entscheiden, ob man das Geld behält oder sein Fahrrad zurückhaben möchte.
Die Polizei bemängelt oft, dass Fahrradbesitzer es den Dieben aufgrund billiger Schlösser oft zu leicht machen. Um das Rad vor Diebstahl zu schützen, sollten Sie also auch in ein gutes Fahrradschloss investieren. Als Faustregel gilt, fünf bis zehn Prozent des Fahrradpreises in ein Schloss zu investieren. Der Grund: Je stabiler das Schloss, desto länger brauchen Fahrraddiebe, um es zu knacken. Da Fahrraddiebe häufig unter Zeitdruck arbeiten, sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass das Rad geklaut wird.