Sie entschädigt Unfallopfer und kommt unter anderem auf für:
Schäden am fremden Fahrzeug, zum Beispiel:
Personenschäden, z. B.:
Die gesetzliche Mindestversicherungssumme legt fest, bis zu welcher Summe der Versicherer die Kosten für einen Schaden übernehmen muss.
Mit einer Versicherungssumme (Deckungssummen) unter 100 Millionen Euro sollten Sie sich aber nicht zufrieden geben.
Mit einer Kaskoversicherung kann man sich vor den finanziellen Folgen eines Schadens an seinem eigenen Fahrzeug versichern. Pflicht ist sie nicht, dennoch besitzen ca. 85 Prozent aller Pkw-Fahrer eine Kaskoversicherung.
Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug. Dabei ist genau festgelegt, welche Schäden versichert sind. Dies sind zum Beispiel Schäden durch
Die Vollkaskoversicherung ersetzt – zusätzlich zu den Leistungen der Teilkaskoversicherung – weitere Schäden am eigenen Auto, zum Beispiel die Schäden nach einem selbst verursachten Unfall. Sie übernimmt auch die Kosten für Vandalismusschäden wie zum Beispiel zerkratzten Lack oder eine zerbeulte Tür.